Regeln
Registrierung und Kompetenznachweis für Fernpiloten
Du registrierst dich als Betreiber, nicht die Drohne. Der Pilot braucht separat einen Kompetenznachweis. Hier die genaue Reihenfolge, mit Deutschland als durchgerechnetem nationalem Beispiel.
Geprüft am
Sobald deine Drohne eine Kamera trägt oder 250 g oder mehr wiegt, greifen zwei getrennte Pflichten, und die beiden zu verwechseln ist der häufigste Fehler bei Einsteigern. Du registrierst dich als Betreiber: die Person oder Organisation, die rechtlich für das Fluggerät verantwortlich ist. Getrennt davon muss die Person am Steuer, der Fernpilot, je nach geflogener Unterkategorie einen Kompetenznachweis erbringen. Als Hobbypilot bist du meistens beides in einer Person, aber es bleiben zwei verschiedene Registrierungen, und eine Kontrolle, die fragt "ist die Drohne registriert", meint eigentlich dich als Betreiber, nicht das Fluggerät.
Wer registrieren muss, und das Kriterium, das die meisten übersehen
Nach Verordnung (EU) 2019/947, Artikel 14, muss sich ein Betreiber registrieren, bevor er ein unbemanntes Luftfahrzeug in der offenen Kategorie fliegt, sobald einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Startmasse250 g oder mehr
- Aufprallenergiekann beim Aufprall mehr als 80 Joule kinetische Energie übertragen
- Sensormit Kamera oder anderem Sensor ausgestattet, der personenbezogene Daten erfassen kann, außer das Fluggerät gilt nach Richtlinie 2009/48/EG als Spielzeug
Der dritte Punkt ist der, an dem die meisten vorbeilesen. Viele Drohnen unter 250 g werden als "registrierungsfrei" verkauft, tragen aber eine Kamera, und eine Kamera, die personenbezogene Daten erfassen kann, praktisch jede Kamera, die live aufs Handy streamt, löst die Registrierungspflicht unabhängig vom Gewicht aus. Nicht das Gewicht entscheidet, sondern das, was das Gerät aufzeichnen kann. In der speziellen Kategorie fällt die Gewichtsschwelle ohnehin weg: Dort braucht jedes UAS eine Betreiber-Registrierung.
Wo du registrierst, und warum das dann überall gilt
Du registrierst dich in dem Mitgliedstaat, in dem du als natürliche Person deinen Wohnsitz hast, beziehungsweise in dem eine Organisation ihren Hauptsitz hat, nicht in dem Land, in dem du gerade fliegst. Artikel 14 legt ausdrücklich fest, dass ein Betreiber nicht gleichzeitig in mehr als einem Mitgliedstaat registriert sein kann; ziehst du um, registrierst du dich dort neu. Du bekommst dafür eine eindeutige digitale Betreiber-Registrierungsnummer, die du dann auf jedem Fluggerät anbringen musst, das eines der oben genannten Kriterien erfüllt.
Einmal registriert, gilt diese Nummer auch in den übrigen EASA-Mitgliedstaaten, ohne dass du dich dort erneut registrieren musst. Ein deutscher Fernpilot, der im Portugal-Urlaub fliegt, fliegt unter seiner deutschen Nummer; ein französischer Tourist in Bayern unter seiner eigenen. Was sich von Land zu Land ändert, ist nicht die Gültigkeit der Registrierung, sondern die lokalen Regeln dazu, wo du tatsächlich fliegen darfst. Das behandelt der Guide zu den Klassenkennzeichnungen.
Deutschland in der Praxis: Registrierung beim LBA
Dieser Abschnitt gilt spezifisch für Deutschland; andere Mitgliedstaaten betreiben ihr eigenes nationales Portal mit eigener Gebühr. In Deutschland läuft die Betreiber-Registrierung über das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), auf lba.de, in nationaler Umsetzung durch § 21 LuftVO. Du registrierst dich einmal online, eine Registrierung deckt alle deine Fluggeräte ab, und der Antrag fragt nach Name deines Versicherers und Nummer deiner Versicherungspolice.
- Gebühr, natürliche Person20 €
- Gebühr, juristische Person50 €
- Was du bekommsteine elektronische Betreiber-ID (e-ID), zum Anbringen an jedem Fluggerät
Die LBA-Seite zur Registrierung selbst nennt keine feste Gültigkeitsdauer für die e-ID, anders als die Kompetenznachweise weiter unten, die ablaufen. Falls das für dich relevant ist, frag direkt beim LBA nach, statt dich auf eine Zahl zu verlassen, die diese Seite nicht belegen kann.
Kompetenznachweis: erst A1/A3, dann A2, wenn du ihn brauchst
Kompetenz hängt am Piloten, nicht am Fluggerät, und ist nach Unterkategorie gestaffelt. Für A1 und A3, die offenen Unterkategorien, die vom Fliegen mit unter 250 g in Personennähe bis zu größeren Fluggeräten in sicherem Abstand reichen, gilt EU-weit dasselbe Prinzip: kostenlose Online-Schulung, danach eine Online-Multiple-Choice-Prüfung über das Portal deiner nationalen Behörde. Bestehst du sie, gilt der Nachweis in jedem EASA-Staat, genau wie die Betreiber-Registrierung.
A2 kommt zusätzlich, nicht stattdessen. Du brauchst ihn, wenn du mit bestimmten Fluggeräteklassen näher an Personen fliegen willst, als A3 erlaubt. Dazu kommen ein selbstständig geübter Praxisteil und eine zweite, beaufsichtigte Theorieprüfung an einer autorisierten Prüfstelle statt online. A1/A3 ist zwingende Voraussetzung, einen direkten Weg zu A2 gibt es nicht.
Prüfungsformat und Bestehensgrenze legt die Verordnung selbst fest, sie sind also in jedem Mitgliedstaat gleich. National sind die Gebühr und die Abwicklung. Die deutsche Umsetzung über das LBA liefert die konkreten Zahlen:
| Nachweis | Ablauf | Gebühr | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| A1/A3 (EU-Kompetenznachweis) | Online-Schulung, danach 40-Fragen-Online-Prüfung, 75 % zum Bestehen | 25 € | 5 Jahre |
| A2 (Fernpiloten-Zeugnis) | erst A1/A3, dann Praxis-Selbststudium plus beaufsichtigte Prüfung an einer Prüfstelle (PStF) | 30 € | 5 Jahre |
Beide Nachweise lassen sich online verlängern, bevor sie ablaufen; lässt du einen verfallen, musst du die Prüfung komplett neu ablegen. Gebühr und Gültigkeit sind LBA-Zahlen. Buchst du über das Portal eines anderen Mitgliedstaats, unterscheidet sich die Gebühr, das Prüfungsformat aber nicht.
Versicherung: zwei getrennte Pflichten, nicht eine
Vorschrift
Ohne die Versicherung zu fliegen, die deine Situation vorschreibt, ist keine Formalie, sondern eine Ordnungswidrigkeit, und du haftest persönlich für jeden Schaden, den die Drohne verursacht.
Die EU-Versicherungsverordnung, Verordnung (EG) 785/2004, legt Mindest-Haftpflichtdeckung für Luftfahrzeugbetreiber fest, greift aber vor allem bei gewerblichem Betrieb und Fluggeräten über 20 kg, weit über dem, was die meisten FPV-Builds oder Kameradrohnen wiegen. Für sich genommen zwingt sie einen Hobbypiloten mit einer 400-g-Drohne nicht zur Versicherung.
Deutschland schließt diese Lücke national. Nach § 43 LuftVG muss der Halter eines Luftfahrzeugs, und das deutsche Recht behandelt unbemannte Fluggeräte als Luftfahrzeuge, eine Haftpflichtversicherung unterhalten, unabhängig von Gewicht und davon, ob privat oder gewerblich geflogen wird. Genau deshalb fragt die Registrierung oben nach Versicherer und Policennummer. Als Spielzeug eingestufte Drohnen sind die einzige Ausnahme, sonst keine. Ob dein Heimatland eine ebenso pauschale Pflicht wie Deutschland kennt, klärst du bei dessen eigener Luftfahrtbehörde, das lässt sich von einem einzelnen Beispiel nicht verallgemeinern.
Mindestalter: national geregelt, nicht von der EU
Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/947 setzt ein Standard-Mindestalter von 16 Jahren für einen Fernpiloten, egal ob offene oder spezielle Kategorie. Mitgliedstaaten dürfen davon abweichen: Sie können das Alter risikobasiert um bis zu 4 Jahre in der offenen Kategorie oder bis zu 2 Jahre in der speziellen Kategorie senken, allerdings gilt eine solche Absenkung nur innerhalb des jeweiligen Mitgliedstaats. Ebenso dürfen Staaten für das Fliegen im Rahmen eines Modellflugvereins ein eigenes Mindestalter festlegen.
Deutschland hat das Standardalter nicht gesenkt: Das Mindestalter für Fernpiloten in der offenen und der speziellen Kategorie liegt bei 16 Jahren. Die Ausnahmen sind dieselben drei, die auch an anderer Stelle in diesem Guide auftauchen: als Spielzeug eingestufte Fluggeräte, privat gebaute Fluggeräte unter 250 g, und Fliegen unter direkter, unmittelbarer Aufsicht eines Fernpiloten, der die nötige Kompetenz bereits nachgewiesen hat. Außerhalb dieser drei Fälle darf ein Pilot unter 16 Jahren nicht fliegen.
Vor deinem ersten Flug
Die praktische Reihenfolge: Unterkategorie mit dem EU-Kategorie-Rechner klären, Betreiber-Registrierung erledigen, bevor du etwas fliegst, das eines der obigen Kriterien erfüllt, den A1/A3-Nachweis holen, bevor du in der offenen Kategorie überhaupt fliegst, A2 nur dazunehmen, wenn dein geplantes Fliegen ihn braucht, und die Versicherung gegen das prüfen, was dein nationales Recht tatsächlich verlangt, nicht gegen den EU-Mindestwert. Die Aircraft-Seite dazu behandelt der Guide zu den Klassenkennzeichnungen; hast du noch gar nichts geflogen, fang hier an. Den vollständigen Regelbereich findest du unter Regeln.